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STEUERERSPARNIS:
VIEL MEHR.

UNBEZAHLBAR

... unterm Strich so gut wie geschenkt!
Denn als taxliner sparst Du definitiv mehr Steuergeld, als Dich die Dienstplanauswertung kostet.
VIEL MEHR. Hier erfährst Du, wie genau das funktioniert und wie ein typisches
Fallbeispiel aussehen kann.

LAW AND ORDER.

Für Steuerpflichtige in Deutschland, die sich – wie Du als Airliner – steuerlich betrachtet
im Reisekostenrecht befinden, gilt: Für die gesamte Abwesenheit von zu Hause kannst Du all Deine
Mehraufwendungen, die Dir aufgrund Deiner Abwesenheit entstehen, als Werbungskosten geltend machen.
Dazu wurden durch den Gesetzgeber für jedes Aufenthaltsland Pauschalen festgelegt.

ICH BIN DANN MAL WEG.

Die »Abwesenheit von zu Hause« beginnt, wenn Du daheim
Deine Tür von außen zumachst. Sie endet entsprechend dann, wenn Du die Türklinke
nach Deiner Rückkehr wieder von außen in die Hand nimmst.

SO BERECHNEN DAS DIE AIRLINES.

Die Fluggesellschaften bezahlen Dir zwar Spesen – führen also selbst eine Berechnung des
Verpflegungsmehraufwandes durch –, und diese werden bereits vor ihrer Auszahlung steuerlich bewertet.
Allerdings nehmen die Airlines dazu ausschließlich ihre eigenen Parameter zur Hand: Die Blockzeiten des Flugzeugs.
Es wird lediglich die Zeit zwischen dem Lösen der Parkbremse am Flugzeug und deren erneutem Setzen zugrunde gelegt.
Weder Deine Vor- und Nacharbeitszeit noch Deine Anreise- und Abreisezeiten finden Berücksichtigung –
ganz abgesehen davon, dass der Arbeitgeber ja auch keinerlei Informationen über Deine
individuellen Reisezeiten bzw. -modalitäten von und zum Flughafen besitzt!

BERECHNUNG DURCH ARBEITGEBER:


Berechnungszeitraum


BERECHNUNG STEUERRECHT/FINANZKASSE


Berechnungszeitraum

WELCOME TO REALITY.

Selbst ein Airliner, der direkt am Airport wohnt, würde nie seine Haustür erst beim
Losrollen des Flugzeugs hinter sich zuschlagen können, noch würde er sein Zuhause schon in dem Moment
wieder betreten, in dem das Flugzeug »seine endgültige Parkposition erreicht hat«. Sogar für den
Flughafenanrainer wäre also der anzusetzende Zeitraum für die »steuerliche Dienstreise«
weitaus größer als von den Airlines definiert.

MEHR ZEIT. MEHR GELD. IN JEDEM FALL.

Realistischerweise ist es so, dass alle Airline-Beschäftigten genügend An- und Abreisezeit
einplanen. Dadurch kommt es in jedem Fall zu einem Mehr an »Abwesenheit von zu Hause«
als der Arbeitgeber zugrunde legt. Das entscheidende Mehr an Money,
das taxlines für Dich berechnet.

...UND NOCH MEHR FÜR SHUTTLER!

Du reist teilweise bereits am Abend zuvor an der Homebase an oder erst am Folgetag der Ankunft
von dort ab? Oder Dein Wohnort liegt weiter weg und Du bleibst zwischen zwei Einsätzen gleich komplett in
Deiner Stand-by-Bude oder im Hotel? Dann lohnt sich taxlines für Dich erst recht!

DIE WERDEN STAUNEN!

Den Verpflegungsmehraufwand und alle weiteren Werbungskosten,
die sich aus Deinem persönlichen Dienstplan ergeben, wie Fahrtkosten – per Auto, Bahn oder Bus –,
Trinkgelder und Reinigungskosten: taxlines ermittelt alles auf Heller und Pfennig und stellt es übersichtlich dar,
pro Tag, Woche, Monat und Jahr. Voilà: das Dokument für Deine nächste, profitable Einkommensteuererklärung.
Mit Zertifikat, abgabefertig fürs Finanzamt.

STEUERERKLÄRUNG
MIT UND OHNE TAXLINES –
UNVERGLEICHLICH!

Die Gesamtsumme Deiner Werbungskosten, berechnet von taxlines: Daraus ergibt sich dann,
je nach Steuersatz, Deine anteilige Steuererstattung. Beispiel Flugbegleiterin mit 25-30% Steuersatz: Als taxlinerin kommt
sie auf stattliche 400-500 € Steuerersparnis. Ein Pilot mit Spitzensteuersatz kann mit bis zu 700 € Sparpotential im Jahr rechnen.
Da schau an – die 33,90€ Auswertungsgebühr sind richtig gut investiert!


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